Der grundlegende Unterschied
Der entscheidende Unterschied liegt in der Verbindlichkeit:
| Angebot | Kostenvoranschlag | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit | Verbindlich – du bist an den Preis gebunden | Unverbindlich – Schätzung des voraussichtlichen Preises |
| Preisabweichung | Nicht möglich ohne neue Vereinbarung | Bis 20 % überschreitbar ohne Zustimmung |
| Wann sinnvoll | Klar definierter Aufwand und klar bekannte Kosten | Unbekannter Aufwand, Sanierungen, Reparaturen |
| Rechtliche Grundlage | §§ 145 ff. BGB (Vertragsrecht) | § 650 BGB (Werkvertragsrecht) |
| Kennzeichnung | Bezeichnung "Angebot" oder "Angebot über…" | Bezeichnung "Kostenvoranschlag" oder "KVA" – nie "Angebot" |
Wichtig: Die Bezeichnung des Dokuments entscheidet mit über die rechtliche Einordnung. Ein Dokument das "Angebot" heißt, ist verbindlich – auch wenn du es als Schätzung gemeint hast.
Das verbindliche Angebot
Ein Angebot ist eine verbindliche Willenserklärung. Sobald der Auftraggeber es annimmt – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. indem er die Arbeit beginnen lässt) – entsteht ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB.
Das bedeutet konkret:
- Du bist an den genannten Preis gebunden – auch wenn Material teurer wird
- Du kannst nachträglich keinen höheren Preis verlangen ohne neue Vereinbarung
- Das Angebot hat eine Bindungsfrist – entweder die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer oder eine "angemessene Frist" nach BGB
Wann das Angebot die richtige Wahl ist
- Neubauleistungen mit klaren Plänen und Mengenangaben
- Regelmäßige Dienstleistungen mit bekanntem Umfang (z.B. Wartungsverträge, laufende Reinigung)
- Aufträge wo Material und Arbeitszeit sicher kalkulierbar sind
- Auftraggeber die Verbindlichkeit erwarten (Hausverwaltungen, Architekten, gewerbliche Kunden)
Schutz beim Angebot
Ein Angebot schützt dich vor späteren Preisdiskussionen – aber nur wenn es vollständig ist. Unklare Leistungsbeschreibungen ("Dach reparieren, Pauschale 3.500 Euro") laden zu Streit darüber ein was genau vereinbart war. Je detaillierter die Positionsliste, desto weniger Spielraum für Nachforderungen des Auftraggebers.
Der Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag (KVA) ist nach § 650 BGB eine Schätzung des voraussichtlichen Preises für eine Werkleistung. Er ist ausdrücklich nicht verbindlich – das ist sein Zweck.
Die 20-Prozent-Regel
Der Kostenvoranschlag darf ohne Zustimmung des Auftraggebers um bis zu 20 Prozent überschritten werden. Das ist gesetzlich so vorgesehen, weil beim KVA der Aufwand vor Beginn nicht genau bekannt ist.
Wird erkennbar dass die Kosten mehr als 20 Prozent über der Schätzung liegen werden, gilt:
- Anzeigepflicht: Du musst den Auftraggeber unverzüglich informieren
- Kündigungsrecht: Der Auftraggeber kann dann kündigen
- Vergütung bei Kündigung: Er zahlt für die bereits erbrachten Leistungen anteilig
Praxishinweis: "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung – sobald du erkennst dass die 20 Prozent überschritten werden, nicht erst wenn die Arbeit fertig ist. Wer zu spät informiert, riskiert den Mehrbetrag selbst zu tragen.
Wann der Kostenvoranschlag die richtige Wahl ist
- Sanierungen wo erst nach dem Öffnen der Konstruktion klar wird was zu tun ist
- Reparaturen mit unbekanntem Schadensausmaß (z.B. Wasserschaden, Schimmelbefall)
- Dacharbeiten am Bestand mit möglichen Sparrenschäden
- Elektroinstallationen in Altbauten wo das Leitungsnetz unbekannt ist
- Jede Arbeit wo du seriöserweise keinen Festpreis nennen kannst
Wann nimmt man was?
Eine einfache Entscheidungshilfe für die Praxis:
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Neubau nach Plan, klare Mengen | Angebot | Alles kalkulierbar, Festpreis schützt beide Seiten |
| Laufender Wartungsvertrag | Angebot | Umfang bekannt, Preissicherheit für Auftraggeber |
| Dachreparatur, Schadensausmaß unbekannt | Kostenvoranschlag | Aufwand erst nach Öffnung klar |
| Altbausanierung, unbekannte Leitungsführung | Kostenvoranschlag | Risikoschutz für den Betrieb |
| Standardleistung, klare Fläche, bekannte Materialien | Angebot | Schneller Abschluss, keine Unsicherheit für Kunden |
| Versicherungsschaden mit unbekanntem Umfang | Kostenvoranschlag | Häufig vom Versicherer auch so gewünscht |
Praktische Hinweise
Klare Kennzeichnung ist Pflicht
Das Dokument muss eindeutig als "Angebot" oder "Kostenvoranschlag" bezeichnet sein. Mischformen wie "Angebot (unverbindlich)" sind rechtlich problematisch – ein Angebot ist verbindlich, Punkt. Wer eine Schätzung meint, muss "Kostenvoranschlag" schreiben.
Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos
Nach § 632 Abs. 3 BGB gilt ein Kostenvoranschlag als kostenlos – es sei denn, du hast vorher ausdrücklich auf eine Vergütung hingewiesen. Wer seinen KVA bezahlt haben möchte, muss das klar vor der Erstellung kommunizieren und bestätigen lassen.
Beide Dokumente brauchen dieselben Pflichtangaben
Unabhängig davon ob Angebot oder KVA: Firmenangaben, Steuernummer, Kundendaten, Datum, Leistungsbeschreibung, Netto, MwSt. und Brutto gehören auf beide Dokumente. Der Unterschied liegt im Bezeichnung und in der Rechtsfolge – nicht im formalen Aufbau.
Kalkura erstellt beide Dokumenttypen
In Kalkura wählst du beim Erstellen ob du ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag erstellst. Beide erhalten automatisch die korrekte Bezeichnung, separate Nummernkreise (AN-2026-001 bzw. KVA-2026-001) und bei Kostenvorschlägen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Unverbindlichkeit. Du musst nichts manuell anpassen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist verbindlich: Sobald der Kunde annimmt, entsteht ein Werkvertrag zum genannten Preis. Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung – der Endpreis darf bis zu 20 Prozent darüber liegen, bei größerer Abweichung muss der Auftraggeber informiert werden und hat ein Kündigungsrecht.
Wann sollte ich einen Kostenvoranschlag statt einem Angebot erstellen?
Wenn der tatsächliche Aufwand vor Beginn nicht sicher bestimmbar ist – zum Beispiel bei Sanierungen, Reparaturen mit unbekanntem Schadensausmaß oder Altbauarbeiten wo erst nach dem Öffnen der Konstruktion klar wird was zu tun ist. Bei klar definierten Leistungen ist ein verbindliches Angebot die bessere Wahl.
Was bedeutet die 20-Prozent-Regel?
Beim Kostenvoranschlag darf der Endpreis bis zu 20 Prozent über der Schätzung liegen. Wird erkennbar dass die Abweichung größer wird, muss der Auftragnehmer unverzüglich informieren. Der Auftraggeber hat dann ein Kündigungsrecht, zahlt aber für die bereits erbrachten Leistungen.
Ist ein mündliches Angebot gültig?
Ja – auch mündliche Angebote sind rechtlich bindend. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich immer die Schriftform: Sie dokumentiert was vereinbart wurde, schützt vor Missverständnissen und ist im Streitfall eindeutig nachweisbar.
Muss ein Kostenvoranschlag bezahlt werden?
Nach § 632 Abs. 3 BGB gilt er im Zweifel als kostenlos – es sei denn, du hast vorher ausdrücklich auf eine Vergütung hingewiesen. Wer seinen KVA bezahlt haben möchte, muss das vor der Erstellung klar kommunizieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Verträgen und Haftung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt oder der zuständigen Handwerkskammer.