Kurz erklärt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen im strukturierten Format (z. B. ZUGFeRD) empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird gestaffelt nach Unternehmensgröße ab 2027 und spätestens 2028 verbindlich. Betroffen sind grundsätzlich alle Handwerksbetriebe die Rechnungen an andere Unternehmen stellen – unabhängig von der Betriebsgröße.
Was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung im B2B-Bereich zur Pflicht gemacht. Das betrifft alle Unternehmen die Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland erbringen – also auch jeden Handwerksbetrieb der Rechnungen an gewerbliche Auftraggeber, Hausverwaltungen oder andere Handwerksbetriebe stellt.
Wichtig zu verstehen: Es geht nicht um Rechnungen an Privatpersonen (B2C) – die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich den B2B-Bereich. Wer als Handwerksbetrieb ausschließlich Privatkunden bedient, ist von der Ausstellungspflicht zunächst nicht betroffen – sollte aber trotzdem empfangsbereit sein, falls Lieferanten oder Partner E-Rechnungen schicken.
Zwei getrennte Verpflichtungen
| Empfang | Ausstellung | |
|---|---|---|
| Seit wann verpflichtend | 1. Januar 2025 | Gestaffelt 2027–2028 |
| Wer ist betroffen | Alle Unternehmen | Alle Unternehmen, gestaffelt nach Umsatz |
| Was bedeutet das praktisch | Du musst E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können | Du musst selbst E-Rechnungen ausstellen |
Das bedeutet: Auch wenn die Pflicht zur Ausstellung eigener E-Rechnungen für kleinere Betriebe erst später greift, solltest du bereits jetzt in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen – zum Beispiel von Großhändlern oder Lieferanten die bereits umgestellt haben.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland" – ein Name der wenig über das Format selbst aussagt. Wichtig zu verstehen ist das Prinzip dahinter.
Ein Hybridformat: PDF und Daten in einem
ZUGFeRD kombiniert zwei Dinge in einer einzigen Datei:
- Ein lesbares PDF – sieht aus wie jede normale Rechnung, kann von jedem Menschen geöffnet und gelesen werden
- Eingebettete XML-Daten – strukturierte, maschinenlesbare Daten die im Hintergrund in der PDF-Datei mitgeliefert werden
Der Vorteil: Der Rechnungsempfänger sieht ein gewohntes PDF-Dokument – gleichzeitig kann seine Buchhaltungssoftware die eingebetteten Daten automatisch auslesen und verarbeiten, ohne dass jemand Betrag, Datum oder Positionen manuell abtippen muss.
Warum eine normale PDF-Rechnung nicht ausreicht
Eine PDF-Rechnung ohne eingebettete strukturierte Daten – also eine „normale" Rechnung wie sie bisher üblich war – erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung nicht. Das ist einer der häufigsten Irrtümer: Viele denken „ich schicke doch schon PDFs per E-Mail, das reicht" – das reicht rechtlich aber nicht aus, sobald die Ausstellungspflicht greift.
Alternative Formate
Neben ZUGFeRD gibt es weitere zulässige Formate wie XRechnung (rein XML-basiert, ohne visuelle PDF-Komponente, hauptsächlich für Öffentliche Auftraggeber relevant). Für Handwerksbetriebe im B2B-Geschäft ist ZUGFeRD in der Regel die praktischere Wahl, weil die Rechnung weiterhin für Menschen lesbar bleibt.
Zeitplan: Ab wann gilt was?
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Empfangspflicht für E-Rechnungen beginnt für alle Unternehmen. Übergangsregelungen erlauben in bestimmten Fällen weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen bis 2027. |
| 2027 | Ausstellungspflicht für E-Rechnungen beginnt für Unternehmen mit höherem Vorjahresumsatz (Schwellenwert je nach aktueller Gesetzeslage – im Zweifel beim Steuerberater erfragen). |
| 2028 | Ausstellungspflicht wird für alle übrigen Unternehmen verbindlich – auch für kleinere Betriebe und Einzelunternehmer. |
Hinweis: Die genauen Schwellenwerte und Übergangsfristen können sich ändern. Für die verbindliche Einordnung deines Betriebs empfiehlt sich Rücksprache mit dem Steuerberater oder ein Blick auf die aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen.
Warum jetzt schon handeln, obwohl die Frist erst 2027/2028 greift?
- Vorlaufzeit nutzen: Wer die Umstellung erst kurz vor der Frist angeht, hat wenig Zeit sich mit dem neuen Format vertraut zu machen
- Geschäftspartner stellen bereits um: Wenn Lieferanten oder Auftraggeber schon E-Rechnungen senden, solltest du sie empfangen und verarbeiten können
- Wettbewerbsvorteil: Betriebe die bereits jetzt ZUGFeRD-fähig sind, wirken bei gewerblichen Auftraggebern professioneller und zukunftssicherer
Wie du deinen Betrieb umstellst
Die gute Nachricht: Als Handwerksbetrieb musst du dich nicht selbst mit XML-Formaten und technischen Spezifikationen beschäftigen. Die Umsetzung läuft über die Software die du bereits für Rechnungen nutzt oder umstellst.
Drei Wege zur ZUGFeRD-Rechnung
| Weg | Aufwand | Hinweis |
|---|---|---|
| Integrierte Handwerkersoftware | Gering | ZUGFeRD-Erstellung läuft automatisch mit – kein Zusatzaufwand |
| Separates E-Rechnungs-Tool | Mittel | Zusätzliches Tool nötig, doppelte Dateneingabe möglich |
| Manuelle XML-Erstellung | Hoch | Für Handwerksbetriebe praktisch nicht sinnvoll |
Kalkura erstellt ZUGFeRD-konforme Rechnungen automatisch – du gibst deine Rechnungsdaten wie gewohnt ein, das PDF mit eingebetteten strukturierten Daten wird im Hintergrund erzeugt. Kein separates Tool, keine doppelte Eingabe, kein technisches Vorwissen nötig. Enthalten ab dem Starter-Tarif.
Checkliste für die Umstellung
- Prüfen ob die genutzte Rechnungssoftware ZUGFeRD unterstützt
- Firmendaten (Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung) einmalig korrekt hinterlegen
- Testrechnung erstellen und mit einem PDF/A-Validator prüfen lassen (z. B. Mustang oder veraPDF)
- Steuerberater informieren welches System für die Rechnungsstellung genutzt wird
- Bei großen gewerblichen Auftraggebern nachfragen ob spezielle Anforderungen an das E-Rechnungsformat bestehen
Häufige Missverständnisse zur E-Rechnungspflicht
- „Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist doch schon digital": Rechtlich ist eine normale PDF ohne eingebettete strukturierte Daten keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne – auch wenn sie digital verschickt wird.
- „Das betrifft nur große Unternehmen": Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Größe. Nur die Ausstellungspflicht ist nach Umsatz gestaffelt.
- „Kleinunternehmer sind komplett ausgenommen": Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen grundsätzlich empfangen können. Bei der Ausstellung gibt es Erleichterungen, aber keine vollständige Ausnahme.
- „Ich brauche dafür teure Zusatzsoftware": Viele moderne Handwerkersoftware-Lösungen haben ZUGFeRD bereits integriert – ohne separate Anschaffung.
- „Rechnungen an Privatkunden sind auch betroffen": Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Rechnungen – Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die genauen Fristen, Schwellenwerte und Ausnahmen sollten mit dem zuständigen Steuerberater abgestimmt werden.
Häufige Fragen
Was ist die E-Rechnungspflicht 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen. Ab 2027 bzw. 2028 wird die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für die meisten Unternehmen verbindlich, gestaffelt nach Umsatzgröße. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz.
Was ist ZUGFeRD und wie unterscheidet es sich von einer normalen PDF-Rechnung?
ZUGFeRD ist ein Hybridformat: eine normale, lesbare PDF-Rechnung mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. Menschen sehen ein gewohntes PDF, Buchhaltungssoftware liest gleichzeitig die maschinenlesbaren Daten automatisch aus. Eine normale PDF-Rechnung ohne eingebettete XML-Daten erfüllt die E-Rechnungspflicht nicht.
Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen stellen?
Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen ab den jeweiligen Stichtagen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bei der Pflicht zur Ausstellung gibt es abhängig vom Umsatz und der Übergangsfrist Erleichterungen – die genauen Fristen sollten im Zweifel mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Was passiert wenn ich keine E-Rechnung stelle, obwohl ich dazu verpflichtet bin?
Eine Rechnung die den gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung nicht genügt, gilt umsatzsteuerlich unter Umständen als nicht ordnungsgemäß ausgestellt. Das kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen – sowohl bei dir als auch beim Rechnungsempfänger. Im Zweifel sollte das mit dem Steuerberater geklärt werden.
Muss ich extra Software kaufen um ZUGFeRD-Rechnungen zu erstellen?
Es gibt spezialisierte E-Rechnungs-Tools, aber viele moderne Handwerkersoftware-Lösungen bieten ZUGFeRD bereits als integrierten Bestandteil an – ohne separate Anschaffung oder Aufpreis. Kalkura zum Beispiel erstellt ZUGFeRD-konforme Rechnungen automatisch ab dem Starter-Tarif, ohne dass ein zusätzliches Tool nötig ist.